Familienstreit vermeiden – Immobilie rechtzeitig vererben

Schätzungen zu Folge umfasst inzwischen etwa jedes zweite Erbe auch eine Immobilie. Damit um das Erbe kein Streit entsteht, kümmern sich viele lieber schon zu Lebzeiten darum. Immobilien, Geld und Unternehmen können frühzeitig auf die Nachkommen übertragen werden. Jedoch gibt es hierbei auch Fallstricke.

Wenn Sie Ihr Erbe nicht im Testament geregelt haben, entscheidet der Gesetzgeber über die Erbfolge.  Erben sind dann Ehepartner, Kinder oder Enkel, Eltern oder Geschwister. Geht das Erbe zum Beispiel an drei Kinder, würde es unter ihnen aufgeteilt. Jedes Kind bekäme also ein Drittel. Während Geld relativ einfach aufzuteilen ist, ist die Teilung einer Immobilie durch drei schon schwieriger. Nicht selten stellt das Erben vor große Herausforderungen. Denn selbst wenn die Erben sich einig sind, kostet der Erbmarathon viel Zeit und Mühe.

Deswegen übertragen immer mehr Österreicher das Erbe schon zu Lebzeiten. In Behördensprache nennt sich das: Vorweggenommene Erbfolge (sprich Übertragung durch Schenkung). So können Sie 1. selber regeln, wer was bekommt.  Lassen Sie sich hierbei jedoch besser von einem Immobilienprofi beraten. Das Vorerbe ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Immobilie an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden soll. So können Sie zum Beispiel Ihren Kindern einen möglichst sorglosen Start in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern.

Das Vorerbe ist dabei aber keine reine Schenkung. Denn sollte der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt sein oder Schulden bestehen, werden diese mitübertragen. Außerdem ist eine Übertragung in der Regel auch an Bedingungen geknüpft. Denn wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen – egal ob Geld oder Immobilien – zu Lebzeiten übertragen, geben Sie ja Ihre Existenzgrundlage aus der Hand. Deshalb ist es für Sie wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Denn es ist Ihnen erlaubt, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Dies nennt sich Nießbrauchrecht. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln, wie zum Beispiel Wohnrechte, Versorgungsrechte, Fruchtgenussrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote betreffend der übertragenen Immobilie.

Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, wird meist ein lebenslanges Wohnrecht für den Vererbenden im Vertrag festgeschrieben. So kann Ihre Wohnung nicht verkauft oder vermietet werden, solang Sie darin wohnen. Weiters sichern Sie sich durch sogenannte Belastungs- und Veräußerungsverbote dahingehend ab, dass der Erbe die geerbte Immobilie weder mit Schulden belasten kann, noch diese an eine Dritte Person, ohne ihre schriftliche Einwilligung weiterverkauft werden kann. Sollte eine Privatinsolvenz des Erben drohen, ist die Immobilie durch diese Absicherungsrechte dagegen ebenfalls geschützt. So wird gewahrt, dass das Erbe nicht gänzlich verloren geht.

Um hier als Erblasser den Überblick nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.

Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

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